Abschluss-Phase


Masterarbeit

Die Masterarbeit bildet den Abschluss des Masterprogramms und wird in einem Themenbereich des Europäischen oder Internationalen Rechts eigenständig nach wissenschaftlichen Kriterien verfasst. Die Bearbeitungszeit beträgt drei Monate und die Arbeit wird mit 15 Credit Points bewertet. Das Thema der Masterarbeit kann in Abstimmung mit einer betreuenden Dozentin oder einem betreuenden Dozenten des Europa-Instituts frei gewählt werden.

Es wird empfohlen, die Masterarbeit gegen Ende des Sommersemesters anzufertigen. Der Beginn der Bearbeitung kann jedoch grundsätzlich auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, sodass die Arbeit gegebenenfalls berufsbegleitend verfasst werden kann. Die Masterarbeit kann sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache angefertigt werden.

Nach erfolgreicher Bewertung der Masterarbeit durch die betreuende Dozentin oder den betreuenden Dozenten wird der akademische Grad „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen.

Bei Fragen zur Masterarbeit wenden Sie sich bitte anmasterthesis(at)europainstitut.de