Arbeitskreis Investitionsschutzrecht der Deutschen Vereinigung im Internationalen Recht

Einladung zum Austausch zum internationalen Investitionsschutzrecht am 10. Februar in Frankfurt
Die Bedeutung des internationalen Investitionsschutzrechts hat in den vergangenen Jahren nicht nachgelassen – im Gegenteil: Die Diskussion um Legitimität, Reichweite und Reform dieses Rechtsgebiets hat sich intensiviert.
Bei dem nächsten Treffen des Arbeitskreises Investitionsschutzrecht der Deutschen Vereinigung im Internationalen Recht am 10. Februar in Frankfurt werden wir uns mit folgenden drei Fragestellungen befassen:
- Was ist der Stand der UNCITRAL WG III Arbeiten zur Reform der prozeduralen Ausgestaltung des
Investor State Dispute Settlement? - Wie stellt sich die aktuelle deutsche Investitionsschutzpolitik im EU und VN-Kontext dar?
- Investitionsschutzrecht aus Unternehmensperspektive.
📍 Ort: Herbert Smith Freehills Kramer, Frankfurt
🕓 Zeit: 10. Februar, 16:30–ca. 19:00 Uhr
Programm:
Judith Knieper (UNCITRAL): Ein Überblick über den derzeitigen Verhandlungsstand der UNCITRAL
WG III-Arbeiten
Moritz Lumma (BMWE): Deutsche Perspektiven zur EU-Investitionsschutzpolitik und UNCITRAL WGIII
Benedicte Stenvaag (Uniper): Investitionsschutzrecht aus Unternehmensperspektive
📍 Ort: Herbert Smith Freehills Kramer, Frankfurt
🕓 Zeit: 10. Februar, 16:30–ca. 19:00 Uhr
Für unsere Planung bitten wir um Anmeldung bis zum 6. Februar über forms.office.com/e/uu45WHFZ7H