Final Phase


Masterarbeit

Die Masterarbeit wird in den Gebieten des Europäischen oder Internationalen Rechts nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten selbständig erarbeitet. Die Bearbeitungszeit beträgt drei Monate und es werden dafür 15 Credit Points vergeben. Der Beginn der Masterarbeit kann frei gewählt werden, sie kann also auch später berufsbegleitend geschrieben werden. Die Arbeit kann in deutscher oder englischer Sprache angefertigt werden. Nach Bewertung der Arbeit durch eine Gutachterin oder einen Gutachter wird der akademische Grad „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen.