Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 DS-GVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

die personenbezogenen Daten jedes Einzelnen, der in einer vertraglichen, vorvertraglichen oder anderweitigen Beziehung zu unserer Einrichtung steht, verdienen besonderen Schutz. Nach Art. 13 und 14 DS-GVO treffen Einrichtungen besondere Informationspflichten, wenn sie personenbezogene Daten erheben. Zur Erfüllung unserer datenschutzrechtlichen Verpflichtungen ab dem 25.05.2018 teilen wir Ihnen mit:

1.         Name und Anschrift des Verantwortlichen

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:

Universität des Saarlandes

vertreten durch den Universitätspräsidenten
Campus
66123 Saarbrücken
Tel.: 0681 302-0
postzentrale(at)uni-saarland.de  

Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten

Meerwiesertalweg 15
66123 Saarbrücken
Tel.: 0681 302-2813
datenschutz(at)uni-saarland.de 
https://www.uni-saarland.de/datenschutzerklaerung.html

2.        Zwecke der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlagen (Art. 13 Abs. 1 lit. c DS-GVO)

Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Abwicklung sämtlicher Vorgänge, die den Verantwortlichen, die Studierenden als Betroffene im datenschutzrechtlichen Sinne, Geschäfts- und Kooperationspartner oder sonstige vertragliche oder vorvertragliche Beziehungen zwischen den genannten Gruppen (im weitesten Sinne) oder gesetzliche Pflichten des Verantwortlichen betreffen.

Der Schutz personenbezogener Daten ist dem Europa-Institut, Sektion Rechtswissenschaft, der Universität des Saarlandes hierbei ein besonders Anliegen. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt nur zum Zweck der Kontaktaufnahme, zur Durchführung sowie Beendigung eines Studiums oder einer ähnlichen Teilnahme am akademischen Angebot. Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Sie insbesondere zum Zwecke Ihrer Bewerbung für einen Studienplatz, soweit dies für die Entscheidung über die Begründung eines Studienverhältnisses mit uns erforderlich ist.

Weiterhin können wir personenbezogene Daten über Sie verarbeiten, soweit dies zur Abwehr von geltend gemachten Rechtsansprüchen aus dem Bewerbungsverfahren gegen uns erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist dabei Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO, das berechtigte Interesse ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Unterliegt unsere Einrichtung einer rechtlichen Verpflichtung, durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO. Ohne die Bereitstellung Ihrer Daten durch Sie wäre eine Vertragsbegründung und -bearbeitung nicht möglich.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sind zudem:

  • Ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke (Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO); Verarbeitungsvorgänge, bei denen das Europa-Institut, Sektion Rechtswissenschaft der Universität des Saarlandes eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholt.
  • die Erforderlichkeit der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der das Europa-Institut, Sektion Rechtswissenschaft der Universität des Saarlandes unterliegt (Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO); z.B. Erfüllung steuerlicher Pflichten.

·         In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. d DS-GVO beruhen.

·         Ist die Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt (Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Prozessgegnern und anderen Prozessbeteiligten), die dem Verantwortlichen übertragen wurde, gilt Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO.

·         Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unserer Einrichtung- oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Der Verordnungsgeber vertritt insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen ist, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).

3.        Wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO beruht: die berechtigten Interessen, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden (Art. 13 Abs. 1 lit. d DS-GVO)

Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unseres akademischen Angebots zugunsten des Wohlergehens all unserer Angehörigen, wie insbesondere den Studierenden, Lehrenden und Beschäftigten.

4.        Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten, soweit zur Aufgabenerfüllung erforderlich (Art. 13 I lit. e DS-GVO)

  • Öffentliche Stellen, sofern vorrangige Rechtsvorschriften dies erfordern, stets im Rahmen der rechtlichen Verschwiegenheitspflichten;
  • interne Stellen, soweit diese Daten im Rahmen ordnungsgemäßer Aufgabenerfüllung dort benötigt werden;
  • Dienstleister/Auftragsverarbeiter (Art. 28 DS-GVO), die zur ordnungsgemäßen Geschäftsabwicklung eingeschaltet werden;
  • externe Stellen zur ordnungsgemäßen Erfüllung der oben genannten Zwecke und unter Wahrung der rechtlichen Bestimmungen bei grenzüberschreitendem Bezug;
  • ggf. Banken, Sozialversicherungsträger, Finanzämter.
  • Das Europa-Institut; Sektion Rechtswissenschaft der Universität des Saarlandes beauftragt u.a. Dienstleister, wenn dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, wie Paket- und Briefzusteller, Banken für den Einzug von Lastschriften, etc.

Ihre personenbezogenen Daten werden durch Beschäftigte innerhalb der Universität sowie an etwaigen vorhandenen Heimarbeitsplätzen bearbeitet. Es handelt sich dabei um interne Stellen, die an der Ausführung des jeweiligen Geschäftsprozesses beteiligt sind. Des Weiteren setzt die Universität freie Mitarbeiter, abhängig Beschäftigte, Praktikanten und Hospitanten ein.

5.        Empfänger in einem Drittland und geeignete oder angemessene Garantien und die Möglichkeit, wie eine Kopie von ihnen zu erhalten ist, oder wo sie verfügbar sind (Art. 13 Abs. 1 lit. f, 46 Abs. 1 und 2 lit. c DS-GVO)

Eine Datenverarbeitung außerhalb der EU bzw. des EWR findet grundsätzlich nicht statt. Im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Cookies und der Nutzung unserer Social-Media-Plug-ins ist eine Übertragung von Daten in die USA möglich. Die davon betroffenen Verantwortlichen im datenschutzrechtlichen Sinne, Google und Meta Platforms, Inc., verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten auch in den USA und haben sich dem EU-US-Privacy-Shield unterworfen, www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

Wir werden Ihre personenbezogenen Daten weder an Dritte verkaufen noch anderweitig vermarkten.

Gemäß Art. 46 Abs. 1 DS-GVO darf der Verantwortliche oder ein Auftragsverarbeiter nur dann personenbezogene Daten an ein Drittland übermitteln, wenn der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter geeignete Garantien vorgesehen hat und sofern den betroffenen Personen durchsetzbare Rechte und wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Geeignete Garantien können, ohne dass es hierzu einer besonderen Genehmigung einer Aufsichtsbehörde bedarf, durch Standarddatenschutzklauseln abgebildet werden, Art. 46 Abs. 2 lit. c DS-GVO.

Mit allen Empfängern aus Drittländern werden vor der ersten Übermittlung personenbezogener Daten die EU-Standarddatenschutzklauseln vereinbart. Folglich ist sichergestellt, dass für sämtliche Verarbeitungen von personenbezogenen Daten geeignete Garantien, durchsetzbare Rechte und wirksame Rechtsbehelfe gewährleistet sind, die sich aus den EU-Standarddatenschutzklauseln ergeben. Jeder Betroffene kann eine Kopie der Standarddatenschutzklauseln erhalten. Zudem sind die Standarddatenschutzklauseln auch im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. 2010 / L 39, S. 5-18) verfügbar.

6.        Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a DS-GVO)

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Hinzu kommen steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht.

Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die oben genannten Zwecke wegfallen. Aus möglichen Haftungsgründen könnten die Daten im Einzelfall länger aufbewahrt werden. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen tritt an die Stelle einer Löschung eine Einschränkung der Verarbeitung.

7.        Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung (Art. 13 Abs. 2 lit. e DS- GVO)

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann.

Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unsere Einrichtung mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte.

Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen kann sich der Betroffene an den Verantwortlichen wenden. Dieser klärt den Betroffenen einzelfallbezogen sodann darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

8.        Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gem. Art. 22 Abs. 1 und 4 DS-GVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person (Art. 13 Abs. 2 lit. f DS-GVO)

Wir verzichten auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.

9.        Bestehen der Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und des Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit (Art. 13 Abs. 2 lit. b DS-GVO)

Alle Betroffenen haben die folgenden Rechte:

Auskunftsrecht

Jeder Betroffene hat ein Auskunftsrecht über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auf alle von uns verarbeiteten Daten. Das Recht kann problemlos und in angemessenen Abständen wahrgenommen werden, damit sich alle Betroffenen der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten stets bewusst sind und deren Rechtmäßigkeit überprüfen können (Erwägungsgrund 63 DS-GVO). Dieses Recht ergibt sich aus Art. 15 DS-GVO. Zur Ausübung des Auskunftsrechts kann sich der Betroffene an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.

Recht auf Berichtigung

Nach Art. 16 S. 1 DS-GVO haben alle Betroffenen das Recht, von unserem Einrichtung unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Zudem wird durch Art. 16 S. 2 DS-GVO normiert, dass dem Betroffenen unter Berücksichtigung der Verarbeitungszwecke das Recht zusteht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

Recht auf Löschung  

          a)   Grundsätzlich

Im Übrigen steht Betroffenen ein Recht auf Löschung und Vergessenwerden nach Art. 17 DS-GVO zu. Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

  • Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
  • Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtgrundlage für die Verarbeitung.
  • Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
  • Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  • Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
  • Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gem. Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.

          b)   Information an Dritte

Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.

          c)    Ausnahmen

Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist

  • Zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
  • Zu Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
  • Zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Einschränkung der Verarbeitung

Gemäß Art. 18 DS-GVO steht jedem Betroffenen ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung zu. Unter den folgenden Voraussetzungen können sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:

  • Wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen Daten für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;
  • Die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;
  • Der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder
  • Wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedsstaats verarbeitet werden.

Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o. a. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

Recht auf Widerspruch

Des Weiteren garantiert Art. 21 DS-GVO das Recht auf Widerspruch. Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes etwaiges Profiling.

Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Art. 20 DS-GVO gewährt dem Betroffenen ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Nach dieser Vorschrift hat die betroffene Person unter den Voraussetzungen des Art. 20 Abs. 1 lit. a und b DS-GVO das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie dem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, zu übermitteln. Der Betroffene kann das Recht auf Datenübertragbarkeit über unseren Datenschutzbeauftragten ausüben.

Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogenen Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

10.     Bestehen des Rechts, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird, sofern die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DS-GVO beruht (Art. 13 Abs. 2 lit. c DS-GVO)

Beruht eine Verarbeitung personenbezogener Daten auf Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO, was der Fall ist, wenn die betroffene Person eine Einwilligung in eine Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke erteilt hat oder beruht die Verarbeitung auf Art. 9 Abs. 2 lit. a DS-GVO, der die ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten regelt, so hat die betroffene Person nach Art. 7 Abs. 3 S. 1 DS-GVO das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt, Art. 7 Abs. 3 S. 2 DS-GVO. Der Widerruf der Einwilligung muss so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein, Art. 7 Abs. 3 S. 4 DS-GVO. Daher kann der Widerruf der Einwilligung stets auf demselben Weg erfolgen, wie die Einwilligung erfolgte oder auf jede andere Art, die von der betroffenen Person als einfacher betrachtet wird. Sofern der Betroffene eine gegenüber uns erteilte Einwilligung widerrufen möchte, so ist eine einfache E-Mail an unseren Datenschutzbeauftragten hierfür ausreichend. Alternativ kann die betroffene Person einen beliebigen anderen Weg wählen, um uns den Widerruf der Einwilligung mitzuteilen.

11.      Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

Die für die Universität des Saarlandes zuständige Aufsichtsbehörde ist das

Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Fritz-Dobisch-Straße 12
66111 Saarbrücken
Tel.: 0681 94781-0
poststelle(at)datenschutz.saarland.de 

Aktualisierung der Datenschutzerklärung
Die Universität des Saarlandes weist darauf hin, dass das Online-Angebot ständiger Weiterentwicklung und Veränderung unterliegt. Dieser Umstand macht es erforderlich, die Datenschutzerklärung an solche Veränderungen und Weiterentwicklungen anzupassen. Sie sollten daher die Datenschutzerklärung regelmäßig lesen, um sich über Veränderungen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Falls die Veränderungen eine Mitwirkungshandlung Ihrerseits erfordern, informieren wir Sie darüber.

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